Schmidt & Staats

Herzlich Willkommen

Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.

Schmidt & Staats

Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt

Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.

Intro

Willkommen bei SCHMIDT & STAATS

Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.

Leistungen

ob als Unternehmen oder privat.

Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung aus einer Hand.

Jahresabschluss und Steuererklärung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Steuerliche Beratung
Betriebs-Wirtschaftliche Beratung

Wir suchen!

Steuern

Service

Neuigkeiten

BVerfG: Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig

BVerfG: Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig

Das Niedersächsischen FG hatte Zweifel, ob der Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu die Unzulässigkeit der Richtervorlage festgestellt. Mehr zum Thema 'Kinderfreibetrag'...
FG Berlin-Brandenburg: Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter

FG Berlin-Brandenburg: Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter

Bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter hat das Finanzamt bei der Frage, welchem Bevollmächtigten ein Verwaltungsakt bekanntzugeben ist, eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu treffen. So entschied das FG Berlin-Brandenburg. Mehr zum Thema...
FinMin Schleswig-Holstein: Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage

FinMin Schleswig-Holstein: Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage

Zu den ertragsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage gab es in den vergangenen Monaten mehrfache Äußerungen aus der Finanzverwaltung – so auch durch das FinMin Schleswig-Holstein. Ein aktueller Erlass...

RSS Feed

Was gibt es Neues aus der Welt des Steuerrechts?