Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Wir sind „digitale Steuerkanzlei“!
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir von Wolters Kluwer – ADDISON das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“erhalten haben.
Diese Auszeichnung bestätigt unseren Fortschritt in der Digitalisierung und unsere effizienten, modernen Arbeitsprozesse. Dazu gehören unter anderem:
✔ Nutzung des ADDISON OneClick Portals für sicheren Datenaustausch
✔ Digitalisierung unserer internen Kanzleiprozesse für mehr Effizienz
Was bringt Ihnen das?
📌 Schnelle und unkomplizierte Kommunikation
📌 Sicherer Zugriff auf eure Steuerunterlagen – jederzeit und von überall
📌 Effiziente Abläufe, die Zeit und Aufwand sparen
Wir setzen auf digitale Lösungen, um Ihnen den besten Service zu bieten! 💡
ℹ️ Mehr über das Siegel erfahren Sie hier.
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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BdSt: Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
Zu der gemeinsamen erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer durch den Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland liegt nun das Aktenzeichen vor. Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
EuGH: Steuersätze bei Beherbergungsleistungen
Der EuGH hat bestätigt, dass die deutsche Regelung, die den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf konkrete Aspekte von Beherbergungsleistungen in Hotels beschränkt, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Mehr zum Thema 'Beherbergung'...Mehr zum Thema...
FG München: Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
Ist ein Arbeitszimmer in einer Eigentumswohnung innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden, führt dies nach einem Urteil des FG München nicht zu einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Wohnung verkauft wird. Mehr zum Thema...
BMF: Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet. Mehr zum Thema 'Insolvenzverfahren'...
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Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt. Mehr zum Thema 'ELStAM'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...
FG Köln: Erträge aus Krypto-Lending
Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden....



