Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Wir sind „digitale Steuerkanzlei“!
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir von Wolters Kluwer – ADDISON das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“erhalten haben.
Diese Auszeichnung bestätigt unseren Fortschritt in der Digitalisierung und unsere effizienten, modernen Arbeitsprozesse. Dazu gehören unter anderem:
✔ Nutzung des ADDISON OneClick Portals für sicheren Datenaustausch
✔ Digitalisierung unserer internen Kanzleiprozesse für mehr Effizienz
Was bringt Ihnen das?
📌 Schnelle und unkomplizierte Kommunikation
📌 Sicherer Zugriff auf eure Steuerunterlagen – jederzeit und von überall
📌 Effiziente Abläufe, die Zeit und Aufwand sparen
Wir setzen auf digitale Lösungen, um Ihnen den besten Service zu bieten! 💡
ℹ️ Mehr über das Siegel erfahren Sie hier.
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig. Mehr zum Thema...
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Für eine beim Finanzamt beantragte verbindliche Auskunft ist eine eine Gebühr fällig. Entscheidend für die Frage, welche Gebühren anfallen, ist dabei nicht die Zahl der steuerrechtlichen Einzelfragen, sondern ob ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt. Mehr zum Thema...
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BMF: Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
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