Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Wir sind „digitale Steuerkanzlei“!
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir von Wolters Kluwer – ADDISON das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“erhalten haben.
Diese Auszeichnung bestätigt unseren Fortschritt in der Digitalisierung und unsere effizienten, modernen Arbeitsprozesse. Dazu gehören unter anderem:
✔ Nutzung des ADDISON OneClick Portals für sicheren Datenaustausch
✔ Digitalisierung unserer internen Kanzleiprozesse für mehr Effizienz
Was bringt Ihnen das?
📌 Schnelle und unkomplizierte Kommunikation
📌 Sicherer Zugriff auf eure Steuerunterlagen – jederzeit und von überall
📌 Effiziente Abläufe, die Zeit und Aufwand sparen
Wir setzen auf digitale Lösungen, um Ihnen den besten Service zu bieten! 💡
ℹ️ Mehr über das Siegel erfahren Sie hier.
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wenn Fehler passieren – was Steuerkanzleien von Piloten lernen können
Fehler gehören zum Alltag – in Kanzleien genauso wie im Cockpit. Doch warum suchen Organisationen reflexartig nach Schuldigen, statt Fehlerketten zu analysieren? Pilot, Speaker und Autor Eckhard Jann erklärt im Podcast, warum das so ist. Mehr zum Thema...
BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Das BMF hat klargestellt, dass mit der Anwendbarkeit des § 2b UStG auf unternehmerisch tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eine Haftungsinanspruchnahme dieser jPöR nach § 13c UStG möglich sein kann. Mehr zum Thema 'Juristische Person des...
DStV Stellungnahme: Mehr Tempo bei Außenprüfungen
Der DStV hat zum Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung Stellung bezogen und begrüßt grundsätzlich das Ziel, Außenprüfungen künftig zeitnäher, risikoorientierter und effizienter durchzuführen. Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...Mehr zum Thema...
BFH: Zur Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
§ 63 Abs. 1 AO erfordert eine tatsächliche Geschäftsführung, die auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen muss, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen...
BFH: Zur sog. Doppelberichtigung („Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung
Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die...
BFH: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. ab 1.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt. Mehr zum Thema...



