Schmidt & Staats

Herzlich Willkommen

Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.

Wir sind „digitale Steuerkanzlei“!

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir von Wolters Kluwer – ADDISON das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“erhalten haben.

Diese Auszeichnung bestätigt unseren Fortschritt in der Digitalisierung und unsere effizienten, modernen Arbeitsprozesse. Dazu gehören unter anderem:
✔ Nutzung des ADDISON OneClick Portals für sicheren Datenaustausch
✔ Digitalisierung unserer internen Kanzleiprozesse für mehr Effizienz

Was bringt Ihnen das?
📌 Schnelle und unkomplizierte Kommunikation
📌 Sicherer Zugriff auf eure Steuerunterlagen – jederzeit und von überall
📌 Effiziente Abläufe, die Zeit und Aufwand sparen

Wir setzen auf digitale Lösungen, um Ihnen den besten Service zu bieten! 💡

ℹ️ Mehr über das Siegel erfahren Sie hier.

Schmidt & Staats

Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt

Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.

Intro

Willkommen bei SCHMIDT & STAATS

Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.

Leistungen

ob als Unternehmen oder privat.

Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung aus einer Hand.

Jahresabschluss und Steuererklärung
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Steuerliche Beratung
Betriebs-Wirtschaftliche Beratung

Wir suchen!

Steuern

Service

Neuigkeiten

BFH: Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen

BFH: Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen

Am 16.4.2026 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das "Soll" ein "Muss", sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam...
Praxis-Tipp: Arbeitszeitkonto im Minijob

Praxis-Tipp: Arbeitszeitkonto im Minijob

Arbeitszeitkonten sind auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema, da Arbeitgeber damit die Möglichkeit haben, auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wie flexibel darf die Arbeitszeit im Minijob sein? Mehr zum Thema 'Arbeitszeitkonto'...Mehr zum Thema...

RSS Feed

Was gibt es Neues aus der Welt des Steuerrechts?

Praxis-Tipp: Arbeitszeitkonto im Minijob

Praxis-Tipp: Arbeitszeitkonto im Minijob

Arbeitszeitkonten sind auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema, da Arbeitgeber damit die Möglichkeit haben, auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wie flexibel darf die Arbeitszeit im Minijob sein? Mehr zum Thema 'Arbeitszeitkonto'...Mehr zum Thema...

mehr lesen
FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das "Soll" ein "Muss", sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam...

mehr lesen