Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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BMF: Entwurfsschreiben zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) an bestimmte Verbände versandt. Mehr zum Thema 'Steueroase'...Mehr zum Thema...
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BFH Pressemitteilung: Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
Der BFH hat klargestellt, dass schriftlichen Prüfungsarbeiten auch ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems durchgeführt werden können. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch...
BMF: Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern
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