Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Wir sind „digitale Steuerkanzlei“!
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir von Wolters Kluwer – ADDISON das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“erhalten haben.
Diese Auszeichnung bestätigt unseren Fortschritt in der Digitalisierung und unsere effizienten, modernen Arbeitsprozesse. Dazu gehören unter anderem:
✔ Nutzung des ADDISON OneClick Portals für sicheren Datenaustausch
✔ Digitalisierung unserer internen Kanzleiprozesse für mehr Effizienz
Was bringt Ihnen das?
📌 Schnelle und unkomplizierte Kommunikation
📌 Sicherer Zugriff auf eure Steuerunterlagen – jederzeit und von überall
📌 Effiziente Abläufe, die Zeit und Aufwand sparen
Wir setzen auf digitale Lösungen, um Ihnen den besten Service zu bieten! 💡
ℹ️ Mehr über das Siegel erfahren Sie hier.
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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Das gilt im laufenden Klageverfahren ebenso wie für eine Nachzahlung in der Schlussabrechnung. Der VGH München zieht die Linie und verlangt zugleich die Anzeige der Insolvenz. Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
Sächsisches FG: Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
Von einer verlängerten Restnutzungsdauer ist auszugehen, wenn ein Umbau zu einer Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer geführt hat. Der Steuerpflichtige hat die Einzelheiten der tatsächlich durchgeführten Sanierung zu beweisen, so das Sächsische FG. Mehr zum Thema...
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Die Finanzverwaltung hat eine Broschüre "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025" veröffentlicht, die einen Überblick über zentrale steuerpolitische Indikatoren in EU- und einigen anderen ausgewählten Industriestaaten gibt. Mehr zum Thema...
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Die Wohnfläche ist im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im typisierten Ertragswertverfahren anhand der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen. Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Kellerräume, die nicht für Wohnzwecke ausgebaut wurden, als...
BMF: Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Das BMF führt zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster ein. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...



