Schmidt & Staats
Herzlich Willkommen
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Interesse bedanken und uns an dieser Stelle digital vorstellen. Wir, das sind Wilfried Schmidt und Nele Staats, mit unserem gut dreißigköpfigen Team an zwei Standorten in der wunderschönen Lüneburger Heide in und um Schneverdingen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und zu wichtigen Themen rund um die Steuerberatung und unseren Leistungen.
Wichtiger Hinweis!
Achtung
Derzeit werden viele Emails versendet, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kommen. In diesen Emails wird dazu aufgefordert, über einen Link im Text zu einer Verfügung zu gelangen. Bei den uns bekannten Emails dieser Art handelte es sich um Fake-Emails! Bitte öffnen Sie nicht den angegebenen Link!
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt ab November für Unternehmen die schon lange angekündigte Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern wird sich voraussichtlich bis Ende 2025 hinziehen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Wirtschafts-Identifikationsnummern automatisch vergeben – Sie müssen also nichts veranlassen! Die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten wir automatisch – von Ihnen muss auch nichts beim Bundeszentralamt für Steuern bestätigt oder abgerufen werden!
Schmidt & Staats
Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt
Aus diesem Grunde widmen wir uns seit über drei Jahrzehnten und mittlerweile generationenübergreifend mit Erfahrung, Engagement und Kompetenz allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten und Mandantinnen. Egal ob als Unternehmer oder Privatperson – die Schmidt & Staats Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr verlässlicher Partner.
Intro
Willkommen bei SCHMIDT & STAATS
Unsere Leistungen umfassen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belange für Unternehmen und Privatpersonen. Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Ihnen sowie die gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen liegen uns hierbei besonders am Herzen. So unterschiedlich wie Sie selbst, sind auch Ihre Anforderungen an uns. Daher steht bei uns die individuelle Lösungsentwicklung mit Ihnen gemeinsam im Mittelpunkt.
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Das Sächsische FG in Leipzig hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 für rechtmäßig erklärt. Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter: Einigung über ViDA-Paket
Nach langem Hin und Her hat man sich am 5.11.2024 im EU-Rat über Inhalt und Zeitplan der ViDA- Initiative ("VAT in the Digital Age") geeinigt. Der gefundene Kompromiss gibt den Mitgliedstaaten mehr Zeit, um die Neuregelungen umzusetzen. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
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Der Widerruf einer Steuerberatervollmacht durch Mandanten ist jederzeit formlos möglich. Hierbei ist es aber wichtig, dass auch das Finanzamt rechtzeitig informiert wird, damit ein Steuerbescheid nicht weiterhin wirksam über die Steuerkanzlei bekanntgegeben wird. Mehr...
Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe: Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung
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