BFH: Steuerbefreiung beim Grundstückserwerb aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben

5 Aug., 2024

Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn bei der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammengefallen sind.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Niedersächsisches FG: Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten

    Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren.Mehr zum Thema 'Einkommensteuererklärung'...Mehr zum Thema 'Fristverlängerung'...Mehr zum Thema 'Steuerberater'...

  • BayLfSt: Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit dem Sonderausgabenabzug für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung (SGK) beschäftigt.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Rentenversicherungsbeitrag'...

  • Nebenbeschäftigung: Minijobs in der Elternzeit

    Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, üben einige Eltern während der Elternzeit einen Minijob aus. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Bei der Bewertung des Minijobs und seinen Auswirkungen kommt es auf die Umstände der Tätigkeit an. Was für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu beachten ist.Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Elternzeit'...Mehr zum Thema 'Geringfügige Beschäftigung'...

Kategorien