BSG: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine Betriebsveranstaltung sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. So entschied das BSG. Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherung’… weiterlesen