FG Düsseldorf: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauer- und Hochzeitsreden

Trauer- und Hochzeitreden sind keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Darbietungen. Bei den der traditionellen Zweckbestimmung folgenden Trauer- und Hochzeitreden tritt aus Sicht der Auftraggeber ein möglicherweise zu bejahender Kunstwert hinter dem Gebrauchswert der Reden zurück. So das FG Düsseldorf entschieden. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’… weiterlesen

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien