Hessische Landessozialgericht: Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist scheinselbstständig

9 Juli, 2024

Ein Reitverein ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für eine Reitlehrerin zu zahlen, wenn diese abhängig beschäftigt ist. Indizien dafür sind die unentgeltliche Nutzung der vereinseigenen Pferde und der Reithalle sowie das Fehlen eines unternehmerischen Risikos. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

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