1. Verfahrensrechtliche Grundlagen

20 Juli, 2023

Die gesonderte bzw. gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 AO hat im Besteuerungsverfahren eine hohe Praxisrelevanz. Das mehrstufige Verfahren dient insbesondere der Verfahrensvereinfachung und der Rechtssicherheit, indem unterschiedliche Entscheidungen in ein und derselben Sache vermieden werden. Die verfahrensrechtliche Verankerung dieses Verfahrens in der AO führt jedoch zu zahlreichen Besonderheiten, die in der Besteuerungspraxis nicht immer beachtet werden und häufig auch zu (vermeidbaren) Rechtsstreitigkeiten führen.

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  • BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

    Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Zuflussprinzip'...Mehr zum Thema 'Zinsen'...Mehr zum Thema 'Beherbergung'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...

  • BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

    Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.Mehr zum Thema 'Vermietungseinkünfte'...Mehr zum Thema 'Entschädigung'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...

  • BFH: Steuerbegünstigung nach § 7i EStG

    Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Abschreibung'...Mehr zum Thema 'Sonderabschreibung'...Mehr zum Thema 'Denkmalschutz'...

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