FG Hamburg: Anordnung des persönlichen Erscheinens

7 Nov., 2023

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet, kann es im Rahmen des ihm nach § 91a Abs. 1 FGO eingeräumten Ermessens den Antrag des Klägers, ihm die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz zu gestatten, ablehnen. So entschied das FG Hamburg.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • FG Münster: Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere

    Das FG Münster hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision "im Namen und für Rechnung" des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet.Mehr zum Thema 'Rechnung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...

  • FG Münster: Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG

    Das FG Münster hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen würde.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...Mehr zum Thema 'Beteiligung'...

  • BMF: Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    In einem neuen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert.Mehr zum Thema 'Kfz-Privatnutzung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...

Kategorien