FG Münster: Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

16 Nov., 2023

Das FG Münster entschied in verschiedenen Urteilen über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG.

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