Einfacher Brief genügt nicht: Übermittlung elektronischer Dokumente an Finanzgerichte

9 Feb., 2024

Es genügt seit dem 1.1.2023 nicht den formalen Anforderungen, wenn wenn ein Steuerberater Schriftsätze, Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen mittels einfachen Briefs einreicht. Das gilt auch für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien