Sächsisches FG: Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen

20 März, 2024

Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt.

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