BFH Pressemitteilung: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

21 März, 2024

Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat aktuell der BFH klargestellt.

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