BFH Pressemitteilung: Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung

11 Apr., 2024

Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

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