BFH: Steuerliche Behandlung von „Earn-Out-Zahlungen“

22 Apr., 2024

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Podcast: Verhör(t)-Adventskalender: Jeden Tag eine Inspiration

    Inspiriert durch die Vorweihnachtszeit gehen? Das geht mit dem diesjährigen Adventskalender von Verhör(t). Freuen Sie sich jeden Tag auf eine neue Podcast-Folge, natürlich mit großartigen Gästen und spannenden Themen.Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • BMF: Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025

    Das BMF informiert zur rückwirkenden Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren.Mehr zum Thema 'Pflegeversicherung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuerbescheinigung'...

  • BFH: Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar

    Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Erstellung der Steuererklärung anfallen, sind nicht als Veräußerungskosten i.S.d. § 17 EStG zu berücksichtigen.Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

Kategorien