BFH: Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung

3 Juni, 2024

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Empfänger und Gegenstand der Vermögensübertragung

    Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) ist im familiären Bereich nach wie vor häufig anzutreffen. Denn die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen bietet Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich zu übertragen, ohne dass es zur Realisierung stiller Reserven kommt. Die hinsichtlich der wiederkehrenden Leistungen einsetzende korrespondierende Besteuerung führt zudem in vielen Fällen zu einem Steuervorteil des Leistenden, da er häufig einer höheren steuerlichen Belastung unterliegt als der Empfänger.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Unternehmensnachfolge'...Mehr zum Thema 'Stille Reserven'...

  • FG Münster: Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens

    Ein unbesichertes Wandeldarlehen an ein Start-Up-Unternehmen kann nach Auffassung des FG Münster fremdüblich im Sinne der Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG sein.Mehr zum Thema 'Darlehen'...Mehr zum Thema 'Hinzurechnung'...

  • Steuerliche Fallstricke: Rückkehr aus Dubai?

    Geopolitisch bleibt die Lage am Golf weiter angespannt. Einige deutsche Expats und Unternehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ziehen dadurch eine temporäre Rückkehr nach Deutschland in Erwägung. Steuerlich kann ein solcher vermeintlich vorübergehender Aufenthalt jedoch schnell weitreichende Folgen haben.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...

Kategorien