FG Berlin-Brandenburg: Hoher Alkoholkonsum und verletzte Aufzeichnungspflichten führen zu Abzugsverbot

12 Juni, 2024

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Cateringkosten nicht als Bewirtungskosten abziehbar sind, wenn die entsprechenden Nachweis- und Aufzeichnungspflichten verletzt sind. Das Gericht leitete den Bewirtungscharakter der Veranstaltung aus dem hohen Alkoholkonsum pro Kopf ab.

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