BFH: Verlust aus einem Darlehensverzicht aufgrund eines im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrags

12 Aug., 2024

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.

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