FG Münster: Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

16 Aug., 2024

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Auslandsadoptionen weder aus rechtlichen noch aus sittlichen Gründen zwangsläufig. So sieht es in einem aktuellen Fall auch das FG Münster.

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