FG Münster: Erste Tätigkeitsstätte eines Beamten an einer Ausbildungsstätte

16 Okt., 2024

Bei einem Beamten, der durch mehrfach verlängerte Versetzungen an einer Ausbildungsstätte tätig ist, gilt diese nicht als erste Tätigkeitsstätte. So hat das FG Münster entschieden.

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