FG Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

16 Okt., 2024

Das FG Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat.

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