FG Münster: Erste Tätigkeitsstätte eines Beamten an einer Ausbildungsstätte

Bei einem Beamten, der durch mehrfach verlängerte Versetzungen an einer Ausbildungsstätte tätig ist, gilt diese nicht als erste Tätigkeitsstätte. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…Mehr zum Thema ‚Erste Tätigkeitsstätte’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Entfernungspauschale’… weiterlesen

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