BMF: Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023

26 Nov., 2024

Die Finanzverwaltung äußerte sich aktuell zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren. Für VZ ab 2023 wird in Einkommensteuerfestsetzungen zur Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Spritpreis-Entlastungspaket: Steuersenkung für Diesel und Benzin

    Bund und Länder haben sich laut Bundesregierung darauf verständigt, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel zu senken.Mehr zum Thema 'Energie'...

  • BMF: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz

    Die Finanzverwaltung hat sich in einem BMF-Schreiben zum Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert.Mehr zum Thema 'Pensionsrückstellung'...Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...

  • BFH: Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen

    Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus.Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Diebstahl'...Mehr zum Thema 'Betrug'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...

Kategorien