FG München: Unmöglichkeit der Übermittlung der Klage über das Steuerberaterpostfach

21 Jan., 2025

Ist eine Übermittlung der Klageschrift aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften nach § 52d Satz 3 FGO zulässig. Dies gilt nach einem Urteil des FG München allerdings nur bei technischen Problemen im Rahmen des aktivierten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt).

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien