BFH Pressemitteilung: Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Mehr zum Thema ‚Mitunternehmerschaft’…Mehr zum Thema ‚Freiberufliche Tätigkeit’…Mehr zum Thema ‚Gewerbebetrieb’… weiterlesen

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