FG Münster: Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung

16 Juli, 2025

Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind.

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