BFH Pressemitteilung: Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen

25 Sep., 2025

Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.

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