BMF: Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland

16 Okt., 2025

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.

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