FG Münster: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung

19 Nov., 2025

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 EUR zu bewerten ist.

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