FG des Saarlandes: Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht

28 Nov., 2025

Das FG des Saarlandes stellte klar, dass keine Umsatzbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Kampfsportschule infrage kommt.

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