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Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...Mehr zum Thema 'Vorweggenommene Erbfolge'...Mehr zum Thema 'Pflichtteilsanspruch'...
Am 12.3.2026 hat der BFH acht sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
Die Akquise läuft auf Hochtouren, das Telefon klingelt regelmäßig und neue Aufträge landen auf dem Schreibtisch. Dennoch mischen sich unter die Neuzugänge immer wieder Mandate, die personelle Kapazitäten binden, ohne die Kanzleistrategie wirklich voranzubringen. Wer seine Maßnahmen jetzt nachjustiert, kann sein Mandanten-Portfolio weiter schärfen.Mehr zum Thema 'Kanzleiführung'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...Mehr zum Thema 'Kanzleimarketing'...