BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

5 Mai, 2026

Das BMF hat klargestellt, dass mit der Anwendbarkeit des § 2b UStG auf unternehmerisch tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eine Haftungsinanspruchnahme dieser jPöR nach § 13c UStG möglich sein kann.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Anrechenbare Quellensteuer bei betrieblichen Wertpapierdepots

    Ausländische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen wird bei betrieblichen Anlegern angerechnet, im Quellenstaat erstattet oder bleibt als Definitivbelastung bestehen. Welcher Weg greift, hängt vor allem von der Rechtsform des Anlegers ab. Handelsrechtlich entscheidet derselbe Befund, ob Steueraufwand, eine Entnahme oder eine Forderung zu erfassen ist.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...

  • DStV erreicht Klarstellung: Neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

    Die neue Kennziffer 500 in Steuererklärungsformularen hat bei Beratern und Steuerpflichtigen zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das BMF hat jetzt auf eine Initiative von BVL und DStV hierzu reagiert.  Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...

  • BFH: Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Erbschaftsteuer

    Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens i. S. d. § 198 Abs. 2 BewG unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Sachverständige'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...

Kategorien