Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach 30.6.2022

13 Mai, 2026

Das VG Hamburg hat seine Rechtsprechung geändert. Für Beihilfen nach dem 30.6.2022 schließt sich das Gericht nun dem OVG Münster an. Die Entscheidung weist beihilferechtliche Schwächen auf, ist nicht rechtskräftig – und kontrastiert mit der EuGH-Vorlage derselben Kammer in anderer Sache.

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    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BFH: Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren

    Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Ausgangswert hinzuzurechnen.Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvermögen'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BFH : Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung

    Die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens erwachsende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es, einen Beteiligten im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, den Fehler innerhalb der noch laufenden Klagefrist zu beheben.Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...Mehr zum Thema 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

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