BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

22 Juni, 2026

Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist. 

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BFH: Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers

    Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Verlustvortrag'...Mehr zum Thema 'Mitunternehmerschaft'...Mehr zum Thema 'Todesfall'...

  • BFH: Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung

    Das Taggeld aus der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung ist eine steuerfreie Leistung, die mit dem Krankengeld nach dem SGB V vergleichbar ist und unterliegt daher dem Progressionsvorbehalt.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Grenzgänger'...Mehr zum Thema 'Progressionsvorbehalt'...Mehr zum Thema 'DBA Schweiz'...Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BFH: Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

    Den Pauschbetrag für Erbfallkosten können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Sind in einem Erbfall neben einem einzigen unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber weitere Personen vorhanden, deren Erwerb nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, unterbleibt eine Aufteilung des Pauschbetrags.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Unbeschränkte Steuerpflicht'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

Kategorien