BFH: Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren

29 Juni, 2026

Das Finanzgericht darf bei der Erbschaftsteuer die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen die Amtsaufklärungspflicht zu verstoßen.

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