BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

6 Juli, 2026

Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.

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  • BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

    Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

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