LfSt Rheinland-Pfalz: Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung

22 Juli, 2026

Das LfSt Rheinland-Pfalz hat in einer Verfügung zur Gewinnermittlung von Weinbaubetrieben, die keine vollständige Buchführung vorweisen können, Stellung genommen.

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