BFH Pressemitteilung: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung

30 Juli, 2026

Der BFH hat entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness

    Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Firmenfitness-Programme anbieten, stellt sich die Frage, ob daraus ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Das BayLfSt klärt in seiner Verfügung außerdem, ob und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich ist.Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Geldwerter Vorteil'...

  • BFH Pressemitteilung: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung

    Der BFH hat entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.Mehr zum Thema 'Kindergeld'...Mehr zum Thema 'Ausbildung'...Mehr zum Thema 'Studium'...

  • BFH: Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen

    Am 30.7.2026 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

Kategorien