FG Baden-Württemberg: Doppelte Haushaltführung mit einem Wohnmobil

8 Sep., 2026

Ein Wohnmobil ist grundsätzlich als Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung geeignet. Nutzt der Steuerpflichtige es jedoch regelmäßig für die Familienheimfahrten, fehlt es an der dauerhaften Bindung der Zweitwohnung an den Beschäftigungsort. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.

 

 

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    Ein Wohnmobil ist grundsätzlich als Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung geeignet. Nutzt der Steuerpflichtige es jedoch regelmäßig für die Familienheimfahrten, fehlt es an der dauerhaften Bindung der Zweitwohnung an den Beschäftigungsort. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.    Mehr zum Thema 'Doppelte Haushaltsführung'...Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...

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