Entscheidend ist der Tätigkeitsschwerpunkt: Familienheimfahrten eines Selbstständigen

28 Okt., 2026

Der BFH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie bei einem Selbstständigen die Fahrten zwischen einem auswärtigen Tätigkeitsort und dem eigenen Hausstand zu behandeln sind. Dabei ist wichtig, wie der für die doppelte Haushaltsführung maßgebliche Tätigkeitsort eines Selbstständigen bestimmt wird und welche Rolle eine Betriebsstätte beim Kunden spielt.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Entscheidend ist der Tätigkeitsschwerpunkt: Familienheimfahrten eines Selbstständigen

    Der BFH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie bei einem Selbstständigen die Fahrten zwischen einem auswärtigen Tätigkeitsort und dem eigenen Hausstand zu behandeln sind. Dabei ist wichtig, wie der für die doppelte Haushaltsführung maßgebliche Tätigkeitsort eines Selbstständigen bestimmt wird und welche Rolle eine Betriebsstätte beim Kunden spielt.Mehr zum Thema 'Doppelte Haushaltsführung'...Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...Mehr zum Thema 'Familie'...

  • FG Münster : Maßgeblicher Betrachtungszeitpunkt einer Einbringung

    Das FG Münster hat entschieden, dass die Voraussetzungen einer Sacheinlage im Sinne des § 20 Abs. 1 UmwStG im Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses des Einbringungsvertrags vorliegen müssen und nicht im Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungsstichtags. Mehr zum Thema 'Umwandlung'...

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Neustarthilfe Plus: Der Steuerbescheid entscheidet über den Haupterwerb

    Der Bayerische VGH bestätigt: Ob Soloselbstständige die Neustarthilfe Plus im Haupterwerb beanspruchen konnten, richtet sich nach den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid. Wer 2019 unter 51 % lag, sollte prüfen, ob die Monate Januar oder Februar 2020 weiterhelfen.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...

Kategorien