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Der BFH hat entschieden, dass der im Zeitpunkt seines Todes bei einer GmbH angestellte, in Vollzeit tätige Gesellschafter-Geschäftsführer Beschäftigter ist. Außerdem hat der BFH geurteilt, dass auch Teilzeitbeschäftigte nach Kopfzahl als Beschäftigte mitzuzählen sind.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvermögen'...Mehr zum Thema 'Geringfügige Beschäftigung'...Mehr zum Thema 'GmbH-Geschäftsführer'...
Am 5.11.2026 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
Ob Erträge aus virtuellen Mitarbeiteroptionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin als Arbeitslohn zu versteuern sind oder auf einer eigenständigen Kapitalanlage beruhen, hängt insbesondere davon ab, ob eine vom früheren Dienstverhältnis unabhängige Sonderrechtsbeziehung begründet wurde.Mehr zum Thema 'Beteiligung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...