AGH Bayern: Pflichtbeitrag zur Rechtsanwaltskammer für Steuerberater

Der Pflichtbeitrag zur Rechtsanwaltskammer für Steuerberater als Partner einer berufsübergreifenden Sozietät verstößt nach einer Entscheidung des AGH Bayern nicht gegen die Verfassung. Mehr zum Thema ‚Berufsrecht’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwaltskammer’… weiterlesen

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