Außergewöhnliche Belastungen : Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung

Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Fraglich ist, ob dies auch für Nahrungsergänzungsmittel gilt, die aufgrund einer Tumorerkrankung eingenommen werden. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Medikament’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… weiterlesen

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