BFH: Keine lohnsteuerlichen Nachteile bei Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand

2 März, 2026

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Bundestag: Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

    Der Bundestag hat am 16.10.2026 das Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente verabschiedet. Damit soll bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge begonnen werden.   Mehr zum Thema 'Altersvorsorge'...

  • BMF: Ergänzende Regelungen zur E-Rechnung

    Die Finanzverwaltung hat zu weiteren Praxisfragen zur Umsetzung der E-Rechnung in einem BMF-Schreiben Stellung genommen, nachdem schon vorher Einzelinformationen an Verbände und Einrichtungen ergangen waren.Mehr zum Thema 'Elektronische Rechnung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Rechnung'...

  • Bericht aus Karlsruhe: So war die mündliche Verhandlung zum Erbschaftsteuergesetz

    Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen stehen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde auf der Kippe. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag, 13. Oktober 2026, wurden bereits Alternativen diskutiert.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuerreform'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...

Kategorien