BFH: Keine lohnsteuerlichen Nachteile bei Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand

2 März, 2026

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Kanzleistrategie: Warum die Sommerferien das ehrlichste Audit Ihrer Kanzlei sind

    Drei Wochen, in denen das halbe Team fehlt, sagen mehr über eine Kanzlei aus als jede Qualitätsprüfung. Der August legt offen, welches Wissen nur in Köpfen existiert und welche Entscheidung an einer einzigen Person hängt. Wer diese Diagnose ernst nimmt, hat seine Agenda für das zweite Halbjahr.Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...

  • Praxis-Tipp: Steuerbegünstigte Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer

    Das steuerbegünstigte Gehaltsextra "Erholungsbeihilfe" ist in der Praxis sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern besonders beliebt. Wann können die Vorteile genutzt werden und welche Gestaltungen sind möglich?    Mehr zum Thema 'Lohnbuchhaltung'...

  • BMF: Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID

    Das Schreiben mit der Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer ist in der Regel das erste Schreiben des Staats, das Eltern für ihr neugeborenes Baby in Deutschland erhalten. Es wurde nun bürgernäher gestaltet.Mehr zum Thema 'Steueridentifikationsnummer'...

Kategorien