Bayerisches LfSt: Auszahlung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen an Dritte

30 Jan., 2025

Das BayLfSt stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter bestehende Erstattungs- und Vergütungsansprüche außerhalb des Abtretungs- oder Verpfändungsverfahrens an Dritte auszahlen dürfen, wenn eine entsprechende Zahlungsanweisung vorliegt.

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