BFH: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

20 Okt., 2025

Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.

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