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Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Steuerfreiheit'...Mehr zum Thema 'Sonderzahlung'...Mehr zum Thema 'Urlaubsgeld'...
Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Miete'...Mehr zum Thema 'Gewinn'...Mehr zum Thema 'Veranstaltung'...
Der BFH hat entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.Mehr zum Thema 'Zinsen'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Europäische Union'...