BFH: Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung i. S.  des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig i. S.  des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt. […] weiterlesen

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    Wenn ein übertragenes Grundstück am Stichtag nicht an Dritte vermietet ist, sondern sich noch im Zustand der Bebauung befindet, eine zukünftige Nutzungsüberlassung allerdings beabsichtigt ist, greift die steuerliche Begünstigung nach § 13b ErbStG. So hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Verwaltung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...

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