FG des Saarlandes: Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’… weiterlesen

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