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BFH: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH, Urteil v. 12.11.2013, VIII R 36/10, BStBl II 2014, 168 mit Zustimmung des VIII. Senats). Mehr zum Thema ‚Erstattungszinsen’…Mehr zum Thema ‚Außerordentliche […] weiterlesen