BFH : Gesonderte Feststellung von Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Außerordentliche Einkünfte’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… weiterlesen

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